GMG statt GEG: Was die neuen Eckpunkte fürs Heizen wirklich bedeuten (Stand 24.02.2026)
„Heizungsgesetz abgeschafft!“ – so klingt es gerade in vielen Überschriften. Tatsächlich hat sich die Verhandlungsgruppe von SPD und CDU/CSU am 24. Februar 2026 auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geeinigt, das das GEG ablösen soll. Kernpunkt: Die bekannte 65%-Regel soll wegfallen.
Aber: Eckpunkte sind noch kein Gesetz. Ein Referentenentwurf liegt (Stand jetzt) nicht vor – Details, Übergangsregeln und konkrete Nachweise können sich also noch ändern. Genau deshalb ist es wichtig, die Aussagen sauber zu trennen: Was steht wirklich im Eckpunktepapier – und was ist (noch) Interpretation?
In diesem Beitrag bekommst du:
- die wichtigsten Änderungen in Klartext,
- und eine To-do-Checkliste, damit du bei Beratung, Planung oder Modernisierung nicht stolperst.
GMG ersetzt GEG – „Abschaffung“ oder Umbenennung?
Laut Eckpunkten soll das „Heizungsgesetz“ (gemeint ist die GEG-Novelle 2023) durch das GMG ersetzt werden – Ziel: weniger Komplexität, mehr Flexibilität, mehr „Technologieoffenheit“.
Wichtig: Die Koalition betont gleichzeitig, dass die Klimaziele gelten – Deutschland soll bis 2045 CO₂-neutral werden, ausdrücklich auch im Gebäudesektor.
Praxis-Übersetzung: Es geht weniger um „alles zurückdrehen“, sondern eher um andere Spielregeln, wie der Weg zur klimafreundlichen Wärme organisiert wird.
Die 65%-Regel fällt – was kommt stattdessen?
Die Eckpunkte sagen klar: Keine pauschale Vorgabe mehr, dass neue Heizungen mit mindestens 65% Erneuerbaren betrieben werden müssen.
Stattdessen soll es einen Katalog von Heizungsoptionen geben, aus dem Eigentümer beim Austausch wählen können. Das wird als „Entscheidungsfreiheit“ und „maßgeschneiderte Lösungen“ verkauft.
Was wir (noch) nicht wissen:
- Wie genau dieser Katalog aussieht,
- ob bestimmte Optionen mit Zusatzauflagen (Nachweise, Fristen, Brennstoff-Quoten) verbunden werden,
- und wie streng „CO₂-freier Betrieb überwiegend“ am Ende rechtlich formuliert wird.
Für die Beratung bedeutet das: Bis es einen Gesetzestext gibt, bleibt ein Teil der Aussagen „politische Leitplanke“, nicht belastbare Förder- oder Pflichtenlogik.
Öl- und Gasheizungen bleiben möglich – aber mit „Bio-Treppe“
Ein besonders relevanter Punkt: Laut Eckpunkten sollen künftig auch Gas- und Ölheizungen weiter eingebaut werden können, wenn sie einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen – die sogenannte „Bio-Treppe“.
Konkret steht im Eckpunktepapier:
- Start ab 2029 mit 10% Anteil,
- der weitere Anstieg bis 2040 in drei Schritten (ohne genaue Prozentwerte im Papier).
Das ist neu in der Tonalität, weil das Eckpunktepapier gleichzeitig betont: keine Betriebsverbote bestimmter Heizungen.
Der Knackpunkt in der Praxis: Verfügbarkeit, Preis, Nachweis
Die Eckpunkte „erwarten“ ein wachsendes Angebot an Biobrennstoffen und verweisen auf Ausbaupotenziale.
Ob das in ausreichender Menge, zu bezahlbaren Preisen und mit sauberer Nachweisführung klappt, ist genau der Punkt, an dem Beratung und Handwerk in der Realität oft hängen bleiben (Lieferverträge, Nachhaltigkeitskriterien, Dokumentation, Kostenrisiken).
Für Schornsteinfeger & Energieberater heißt das: Wenn Kundinnen und Kunden „Gas bleibt doch erlaubt!“ hören, braucht es künftig noch mehr Aufklärung:
- Was bedeutet „Bio-Treppe“ konkret im Alltag?
- Welche Brennstoffe sind gemeint?
- Wie wird der Anteil nachgewiesen?
- Welche Kostenrisiken entstehen über die Jahre (Brennstoff + CO₂-Preis)?
Neue „Grüngasquote“ ab 2028 – zusätzlich zur Bio-Treppe
Neben der Bio-Treppe für neu eingebaute Öl-/Gasheizungen steht im Papier eine allgemeine Grüngasquote im Raum:
- ab 2028 „bis zu 1%“ als Start,
- Ziel: bis 2030 mindestens 2 Mio. Tonnen CO₂ einsparen,
- Industrie und Gewerbe sollen ausgenommen werden,
- das zuständige Ministerium will im Sommer Eckpunkte vorlegen.
Praxis-Übersetzung: Das ist noch sehr „Rahmen“. Für die konkrete Beratung zählt erst, wie die Quote umgesetzt wird (Lieferketten, Bilanzierung, Pflichten für Versorger oder Endkunden, Sanktionen, Nachweise).
Bestehende Heizungen: Weiterbetrieb soll einfacher werden
Die Eckpunkte sagen: Bestehende Heizungen können einfach weitergenutzt werden. Außerdem soll es keinen Zwang geben, funktionierende Systeme verpflichtend zu ersetzen.
Das ist für Eigentümer erstmal beruhigend – und für das Schornsteinfegerhandwerk eine Verschiebung: weniger „Austauschpflicht-Argument“, mehr wirtschaftliche und technische Beratung (Sicherheit, Effizienz, Kosten, Zukunftsfähigkeit).
Mieterschutz bei unwirtschaftlichen Heizungen – angekündigt, aber offen
Die Eckpunkte kündigen an, Mieter vor überhöhten Nebenkosten zu schützen, wenn eine „unwirtschaftliche“ Heizung neu eingebaut wurde.
Was offen ist: Wie „unwirtschaftlich“ definiert wird (Vergleichsmaßstab? Energiepreise? CO₂-Kosten?), wer das prüft, und wie das rechtlich durchgesetzt wird.
Warum das wichtig ist: In der Praxis sind Betriebskosten oft der Streitpunkt – besonders bei Technologie-Entscheidungen, die auf dem Papier „möglich“, aber im Alltag teuer sind.
Wärmeplanung wird entkoppelt – Wärmenetze sollen schneller wachsen
Die Eckpunkte halten an der kommunalen Wärmeplanung als Orientierungsinstrument fest, wollen sie aber entkoppeln von der Heizungsregulierung. Für kleine Kommunen (bis 15.000 Einwohner) soll sie deutlich vereinfacht werden.
Parallel: Fernwärme- und Nahwärmenetze sollen ausgebaut werden – inklusive mehr Verbraucherschutz und Preistransparenz. Zudem wird ein „Wärmepaket“ für den rechtlichen Rahmen angekündigt.
Praxis-Übersetzung: Für Eigentümer wird „Warten auf die Wärmeplanung“ möglicherweise weniger relevant – gleichzeitig könnte Fernwärme (wo verfügbar) politisch und förderseitig noch attraktiver werden.
EPBD wird 1:1 umgesetzt – Neubau ab 2030 mit Nullemissionsstandard
Das GMG soll die EU-Gebäudeenergierichtlinie (EPBD) „unbürokratisch“ und 1:1 umsetzen, ohne zusätzliche gebäudeindividuelle Sanierungsanforderungen im Wohngebäudebestand auszulösen.
Für den Neubau ist im Papier klar genannt:
- Ab 2030 sollen neue Wohngebäude einen Nullemissionsstandard erfüllen.
Und wichtig für den Zeitplan: Die EPBD-Umsetzung hat eine Frist – häufig genannt wird der 29. Mai 2026 als Umsetzungsdatum in nationales Recht.
Förderung: BEG-Heizungsförderung soll bis mindestens 2029 gesichert bleiben
Gute Nachricht für Modernisierer: Die Eckpunkte bekennen sich zur Förderung klimaneutraler Heizungen, die Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden.
Wichtig: Das ist ein politisches Versprechen im Eckpunktepapier – die Details (Budget, Fördersätze, Bedingungen, Kombinierbarkeit) müssen weiterhin über BAFA/KfW-Regelungen konkretisiert werden.
Was bedeutet das für dich? Ein Praxisbeispiel
Situation: Ein Eigentümer eines vermieteten Mehrfamilienhauses muss eine alte Gastherme ersetzen.
Bisher drehte sich die Diskussion schnell um „65% EE erfüllen“ und „welche Option ist zulässig“.
Mit dem GMG-Kurswechsel wird es eher so laufen:
- Optionen-Check (Katalog): Wärmepumpe? Fernwärme? Hybrid? Biomasse? Oder Gas mit Bio-Treppe?
- Kosten- & Risiko-Check: Was kostet die Lösung heute – und was kostet sie, wenn Brennstoffpreise/CO₂-Kosten steigen?
- Mieterschutz/Abrechnung: Wie vermeidest du Betriebskosten-Überraschungen und Streit? (Noch offen, aber politisch angekündigt.)
- Förderfähigkeit: BEG-Förderung einplanen, Fristen, technische Mindestanforderungen (hier zählen am Ende die offiziellen BEG-Regeln).
Checkliste: To-dos für Eigentümer, Verwalter und Handwerk
- Nur Eckpunkte, noch kein Gesetz: Entscheidungen mit langer Bindung (z. B. neue fossile Heizung) immer mit Risiko-Check treffen.
- Heizungsoptionen vergleichen: Nicht nur Anschaffung, sondern Betriebskosten und Zukunftsfähigkeit bewerten.
- Bei Öl/Gas genau hinschauen: Wenn „Bio-Treppe“ kommt: Welche Brennstoffe? Welche Lieferfähigkeit? Welche Nachweise? (Details folgen erst im Gesetz.)
- Wärmenetz-Option aktiv prüfen: Wo ein Anschluss realistisch ist, kann Fernwärme durch Ausbau/Regelpaket attraktiver werden.
- BEG-Förderung einplanen: Förderlogik bleibt wichtig, Finanzierung bis mindestens 2029 politisch zugesagt.
- Kommunale Wärmeplanung als Orientierung nutzen – aber nicht „paralysieren“ lassen: Entkopplung ist angekündigt.
Typische Fehler (die wir jetzt schon sehen)
- „Abgeschafft = egal“: Klimaziel 2045 bleibt, EPBD kommt – nur der Weg ändert sich.
- Nur Invest, nicht Betrieb rechnen: Gerade bei fossilen Optionen entscheidet der Betrieb (Brennstoff + CO₂-Preis) über die Wirtschaftlichkeit.
- Auf ungeklärte Details wetten: Katalog, Übergänge, Nachweise, Mieterschutz – alles noch nicht ausformuliert.
- Wärmenetz ignorieren: In vielen Regionen wird genau das politisch priorisiert.
Mini-FAQ
1) Ist das GEG wirklich abgeschafft?
Politisch soll es durch das GMG ersetzt werden. Inhaltlich sollen zentrale Klimaziele und EU-Vorgaben weiter gelten.
2) Muss ich meine funktionierende Heizung jetzt austauschen?
Nach den Eckpunkten: Nein, bestehende Heizungen sollen weiter genutzt werden können; ein verpflichtender Austausch funktionierender Systeme ist nicht vorgesehen.
3) Darf ich künftig wieder eine Gasheizung einbauen?
Die Eckpunkte sagen: Ja, Gas-/Ölheizungen sollen weiterhin möglich sein – aber bei neuen Anlagen ist eine „Bio-Treppe“ mit steigenden Anteilen CO₂-neutraler Brennstoffe vorgesehen (Start 2029 mit 10%).
4) Bleibt die Heizungsförderung?
Laut Eckpunkten soll die Finanzierung der BEG-Förderung bis mindestens 2029 sichergestellt werden. Die konkreten Förderbedingungen ergeben sich weiterhin aus den offiziellen BEG-Regeln.
5) Wann gilt das alles?
Stand jetzt gibt es Eckpunkte (24.02.2026), aber noch keinen Referentenentwurf. Gleichzeitig steht die EPBD-Umsetzung unter Zeitdruck (häufig genannt: 29.05.2026). Bis ein Gesetz beschlossen und verkündet ist, können Inhalte noch angepasst werden.
Fazit + CTA
Das GMG ist (noch) kein fertiges Gesetz – aber die Eckpunkte zeigen eine klare Richtung: weg von der 65%-Pauschalpflicht, hin zu Optionenkatalog + mehr Flexibilität, mit Bio-Treppe und zusätzlicher Grüngasquote als neue Stellschrauben. Gleichzeitig bleiben Klimaziel 2045, EPBD-Umsetzung und der politische Fokus auf Wärmenetze bestehen.
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